Kontrolle über die zugestellten Steuererklärungsformulare.
Fristerstreckungsgesuche.
Mahnverfahren/Bussenanträge.
Prüfen der Steuererklärungen
(Formelle Vollständigkeit und Richtigkeit).
Vorbereitung der Veranlagung.
Berechnung der Steuerbeträge.
Eröffnung der Veranlagungsverfügungen und Einspracheentscheide.
Protokoll der Steuerkommission.
Aktuelles
Die ordentliche Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2020 für die gesamte Bevölkerung (natürliche Personen) wird vom 31. März auf den 30. Juni 2021 erstreckt. Selbständigerwerbende, Landwirte und sekundär Steuerpflichtige haben weiterhin eine automatische Frist bis zum 30. September 2021.
Elektronische Fristverlängerung für Steuererklärung