Sportlerehrung 2020/2021
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Die Sportlerehrung bezweckt die Anerkennung von aussergewöhnlichen sportlichen Erfolgen und soll Anreiz für Sportlerinnen und Sportler zur Erbringung von guten Leistungen schaffen.
Auswahlkriterien zur Sportlerehrung
- erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler ab 16 Jahren, die Wohnsitz in Brugg haben oder einem städtischen Sportverein angehören
- erfolgreiche Mannschaften mit Vereinssitz in Brugg
- ein Nachwuchstalent (erfolgreiche/r Sportler/in unter 16 Jahren, die/der Wohnsitz in Brugg hat oder einem städtischen Sportverein angehört)
Für die Ehrung zugelassen ist, wer folgenden Leistungsnachweis erbringen kann:
Einzelsportler/innen
- Medaillenrang an Schweizermeisterschaften (1. - 3. Rang)
- Diplomrang an Europa- oder Weltmeisterschaften oder Olympischen Spielen (1. - 8. Rang)
- Schweizer-, Europa- oder Weltrekord
Mannschaftssport
- Schweizermeistertitel in der entsprechenden Liga
- Aufstieg in nationale Ligen
- Aufstieg in die höchste kantonale Liga
- Cupsieg (schweizerisch oder kantonal)
- Meistertitel (kantonal)
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Richtlinien Sportlerehrung
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Sportlerehrung 2020/2021
Wann: voraussichtlich im Januar 2022
Wo: Salzhaus
» Meldeformular Excel
» Meldeformular PDF
Meldeformular per Mail an:
» stadtkanzlei@brugg.ch
Meldeformular per Post an:
Stadtkanzlei
Postfach 283
5201 Brugg
Anmeldeschluss: Dezember 2021
(Die ansässigen Sportvereine werden vorgängig noch einmal angeschrieben)
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