Baupolizeiwesen
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Damit wir Ihr Baugesuch möglichst rasch behandeln und die Stadt Brugg die erforderliche Baubewilligung erteilen kann, ist es wichtig, dass Sie die Baugesuchsunterlagen vollständig einreichen.
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Grundlegende Baugesuchsunterlagen
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Kommunaler Baugesuchsumschlag
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Grundbuchauszug
Aktueller Grundbuchauszug (wird durch Planung und Bau bereitgestellt)
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Katasterplankopie 1 : 500
Aktuelle, beglaubigte und amtliche Katasterkopie
(max. 1 Jahr alt)
Das Bauprojekt ist rot einzuzeichnen.
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Projektpläne
Es sind Grundrisspläne, Schnittpläne und Fassadenpläne einzureichen.
Die Pläne sind farbig darzustellen: Rückbau - gelb, bestehend - schwarz, neu - rot.
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Alle Dokumente sind im Doppel, unterzeichnet und mit Datum versehen, einzureichen. Je nach Bauprojekt sind noch weitere Unterlagen erforderlich.
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Berechnung der Kanalisationsanschlussgebühren
Für Neu-/Anbauten sowie Anlagen werden Kanalisationsanschlussgebühren fällig.
Die Gebühren richten sich nach dem Gebührentarif gemäss § 28 des Abwasserreglements vom 25. Juni 2004.
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Nachweis der energetischen Massnahmen
Auf der nebenstehenden Webseite finden Sie alle technischen Formulare betreffend energetische Massnahmen sowie den Gebäudeenergienachweis GEAK.
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Erdbebenkonformität, Selbstdeklaration
Bei Neu- und Erweiterungsbauten oder bei Umbauten und Instandsetzungen mit Eingriff in die Tragstruktur ist eine Konformitätserklärung zur erdbebengerechten Bauweise erforderlich.
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Lärmschutznachweis
Handelt es sich beim geplanten Bauprojekt um eine Wärmepumpe oder um Heizungslüftungs- und Klimaanlagen, ist ein Lärmschutznachweis inkl. der Datenblätter der Anlage einzureichen.
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Schutzraumnachweise
Informationen und Formular sind auf der Homepage abzuladen.
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Hochwasserschutznachweis, Selbstdeklaration
Ob Ihr Grundstück in einer Hochwasserschutzzone liegt, sehen Sie auf der kantonalen AGIS-Seite. Bei einer Gefährdung reichen Sie bitte das Formular "Hochwasserschutznachweis" ein.
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Kantonales Baugesuchsformular
Die Anzahl der zu Handen des Kantons einzureichenden Gesuchsdossiers richtet sich nach den Eingabegründen. Siehe Seite 2 des kantonalen Baugesuchsformulars.
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Befreiung von der Baubewilligungspflicht und das vereinfachte Verfahren
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Im § 49 und 49a der Bauverordnung (BauV) sind baubewilligungsfreie Bauten und Anlagen sowie die Meldepflicht von Solaranlagen definiert.
Zu berücksichtigen sind abweichende Nutzungsvorschriften für bestimmte Schutzzonen im ganzen Gemeindegebiet. Eine Befreiung von der Baubewilligungspflicht befreit nicht von den einzuhaltenden Gesetzen und Vorschriften.
Bitte beachten Sie, dass Bauprojekte, welche im vereinfachten Baubewilligungsverfahren behandelt werden können, im § 50 der Bauverordnung (BauV) namentlich aufgelistet sind.
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Grundstücksinformationen
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Das AGIS "Aargauisches Geographisches Informationssystem" beinhaltet zahlreiche Informationsarten, wie z.B. Altlasten, archäologische Fundstellen, Ambrosia Fundorte, Bauzonenplan u.v.m.
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Rechtsgrundlagen
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» Reglemente der Stadt Brugg
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» Bauzonenplan
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» Aargauische Gesetzessammlung
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Richtlinien
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» Reklamerichtlinien der Stadt Brugg
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» Anhang 1 - Reklamen ohne Bewilligungspflicht
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» Altstadtrichtlinie (Reklamewesen und Möblierung im Aussenbereich)
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» Anhang 2 - Unerlaubte Anwendungen und Standorte von Strassenreklamen
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» Richtlinien Parkplatzberechnung
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» Brandschutz - Vollzugshilfen/Rechtsgrundlagen
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» Abstandsvorschriften für Pflanzen, Einfriedungen und Stützmauern
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Informationen
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» Aargauisches Geoportal AGIS
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» Brandschutz - Kaminfeger
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» Vermeidung von Emissionen bei Holzfeuerungen
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» Energieeffizienz und Klimaschutz
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Sonstiges
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» Meldeformular Baubeginn, Rohbau- und Bauvollendung
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» Muster "Einwendung"
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